Einleitung
Wer macht die Regeln?
Die Entscheidung in welcher Gegend eine Medizinerin oder ein Mediziner eine Arztpraxis eröffnet ist auf den ersten Blick eine freiwillige. Schaut man jedoch etwas genauer auf die verschiedenen Regularien, die bei einer solchen Entscheidung eine Rolle spielen, wird das Bild schon komplexer. Denn die Verteilung ärztlicher Versorgungseinrichtungen wird in Deutschland durch die sogenannte Bedarfsplanung geregelt, um Zugang und Qualität zu medizinischem Fachpersonal sicherzustellen. Der Gesetzgeber kontrolliert die Richtlinien der Bedarfsplanung, die Planung selbst funktioniert hingegen nach dem Prinzip der gesundheitliche Die föderal organisierten kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie die gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind im Rahmen der formulierten Richtlinien dafür zuständig, „flächendeckende, wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und Fehlversorgung zu vermeiden“ (KBV).
Damit unterscheidet sich das deutsche einerseits von rein staatlich regulierten und finanzierten Gesundheitssystemen, wie beispielsweise das in Großbritannien oder Italien und andererseits von Gesundheitssystemen deren Leistungen vornehmlich durch privatwirtschaftliche Akteure bereitgestellt werden wie beispielsweise das der USA. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland müssen sich folglich bei der Suche nach einem Arztsitz an den Regularien orientieren, die die Bedarfsplanung vorsieht.
Wo darf eine neue Praxis eröffnen?
Geographisch erfolgt die Bedarfsplanung in fest definierten Planungsgebieten, welche meist der Größe der Landkreise entsprechen. Abhängig von der Anzahl der dort bereits praktizierenden Ärztinnen und Ärzte sind diese entweder für neue Zulassungen offen oder gesperrt. Steigt die Versorgung auf über 110%, werden keine neuen Niederlassungen mehr genehmigt und frei werdende Arztsitze nicht neu besetzt. Die Schaffung neuer Niederlassungen ist dann nur in Ausnahmefällen über lokale Zulassungsausschüsse möglich.
Ist Hamburg wirklich überversorgt?
Bisher werden Großstädte wie Hamburg in der Bedarfsplanung als ein Planungsraum betrachtet - ohne Untergliederung. Obwohl Hamburg laut den offiziellen Zahlen als überversorgt gilt, hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass insbesondere Facharztsitze vermehrt in Stadtteilen mit niedrigem Durchschnittseinkommen, beispielsweise in Wilhelmsburg oder Billstedt, fehlen. Doch auch aus Stadtteilen mit mittlerem und hohem Durchschnittseinkommen gab es 2018 Beschwerden von Eltern, dass es zu wenig Kinderarztpraxen vor Ort gebe. Die Niederlassungssperre sorgt in dem Fall dafür, dass trotz bestehendem Ärztemangel nur in Ausnahmefällen neue Arztniederlassungen in unterversorgten Stadtteilen genehmigt werden.
Um diesem Widerspruch nachzugehen, haben wir untersucht, nach welchen Kriterien sich die ärztliche Versorgung im Planungsgebiet Hamburg verteilt und wie ausgeprägt diese ist. Den öffentlichen Diskurs aufgreifend, beleuchten wir mit den offenen Daten Hamburgs einerseits den Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und andererseits das durchschnittliche Einkommen der Stadtteilbewohner*innen.
Warum die Hamburger Stadtteile?
Niemand ist dazu verpflichtet eine ärztliche Einrichtung innerhalb der Stadtteilgrenzen aufzusuchen, was als Annahme unserer Analyse zugrunde liegt. Jedoch lässt die Betrachtungsebene der Stadtteile Aussagen zur kleinräumigen Verteilung der gesundheitlichen Einrichtungen zu. Auch aufgrund der in Hamburg herrschenden ökonomischen Ungleichheit zwischen den Stadtteilen lohnt sich ein Blick auf diese räumliche Ebene. So ist beispielsweise das Durchschnittseinkommen in Blankenese Laut dem Gini-Koeffizient, einem statistischen Maß zur Berechnung von Einkommensungleichheit, das jährlich für alle Bundesländer berechnet wird, ist Hamburg mit einem Wert von 0,32–0,33 das Land mit der höchsten Einkommensungleichheit. Der Bundesdurchschnitt lag 2017 bei 0,29.Hamburg ist in Bezug auf die Einkommensverteilung das ungleichste Bundesland:
Zudem entwickeln einige Stadtteile ganz spezifische Lösungen, um die mangelnde Versorgung anzugehen.
Wie ist der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen in Hamburg?
Um den Zugang zur Hamburger Gesundheitsversorgung bewerten zu können, haben wir die räumliche Verteilung von Krankenhäusern, Allgemeinmediziner*innen, Zahnärzt*innen, und niedergelassenen Ärzt*innen berücksichtigt. Letztere umfassen neben weiteren auch Facharztsitze von Neurolog*innen, Urolog*innen oder Augenärzt*innen. Neben den ärztlichen Einrichtungen betrachten wir zusätzlich Apotheken und Physiotherapeut*innen, welche nicht Teil der staatlichen Bedarfsplanung sind.
Die Daten zu den verschiedenen Einrichtungen wurden 2017 durch das Statistikamt Nord und der Stadt Hamburg erhoben. Weiche Standortfaktoren wie Parks oder stark befahrene Straßen, welche ebenfalls Einfluss auf die Gesundheit haben, wurden nicht berücksichtigt.
Was bedeutet „Zugang“?
Zur Vergleichbarkeit der Stadtteile, die sich natürlich in der Einwohnerzahl unterscheiden, haben wir die Anzahl der Gesundheitseinrichtungen ins Verhältnis zu der Einwohnerzahl in einem Stadtteil gesetzt. Damit lässt sich eine Aussage über den Der Zugang wurde berechnet, indem die Anzahl der Einwohner*innen in einem Stadtteil mit der Anzahl der Gesundheitseinrichtungen dividiert wurde. Eine hohe Verhältniszahl bedeutet, dass eine Einrichtung für mehr Einwohner*innen zuständig ist als bei einer geringen Verhältniszahl. Deshalb gilt: Je höher die Zahl, desto schlechter der Zugang und umgekehrt.Zugang zu Gesundheitseinrichtungen:
Um ein präzises Bild über die Verteilung der gesundheitliche Versorgungs in den Hamburger Stadtteilen zu erhalten, haben wir einen vergleichsweise strengen Festlegung der Grenzwerte:
Stadtteile ohne Gesundheitseinrichtung
Stadtteile mit über 289 Einwohner*innen pro Gesundheitseinrichtung
Stadtteile mit 139–289 Einwohner*innen pro Gesundheitseinrichtung
Stadtteile mit unter 139 Einwohner*innen pro Gesundheitseinrichtungen
So sieht der Zugang in Hamburg aus
Bei der Betrachtung des Hamburger Planungsgebiets nach Stadtteilen offenbart sich ein diverses Bild. Insgesamt verfügen 14 Stadtteile über keine einzige Arztpraxis, wie zum Beispiel der viertkleinste Stadtteil Langenbek, Wohldorf-Ohlstedt oder Billwerder. Die meisten dieser Stadtteile sind eher dünn besiedelte Gebiete in Randlagen mit zum Teil geringer Einwohnerzahl. Rechnet man alle Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Apotheken und niedergelassene Ärzt*innen zusammen, gibt es noch 9 Stadtteile ohne Gesundheitseinrichtungen. Die Stadtteile im Zentrum sind überwiegend gut versorgt, es gibt jedoch Ausnahmen — beispielsweise Veddel oder Borgfelde.
Welche Rolle spielt das Einkommen?
Ist der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen in Stadtteilen mit einem höheren Einkommen tatsächlich besser?
Die Karte zeigt die Die Einkommensdaten zum jährlichen Durchschnittseinkommen entstammen der Lohn- und Einkommensstatistik, welche 2013 auf Stadtteilebene erhoben wurde. Sie wurden nicht im selben Jahr erhoben, wie die Daten über die Gesundheitseinrichtungen (2017).„Einkommen“
Unterteilung nach Einkommensgruppen
Die Stadtteile wurden in Auf Grundlage des Medianeinkommens aus dem Jahr 2016, welches bei ca. 1.600€ pro Monat lag, haben wir die Hamburger Stadtteile in drei Einkommensgruppen eingeteilt:
Gesundheitsversorgung nach Einkommen
Die Gesundheitsversorgung in der oberen Einkommensgruppe
Zunächst betrachten wir die Stadtteile mit einem Durchschnittseinkommen von über 48.000 € pro Jahr und werfen einen Blick auf die dortige gesundheitliche Versorgung. Die Karte zeigt die 23 Stadtteile, welche in diese Einkommensgruppe fallen.
Drei Viertel der Stadtteile der oberen Einkommensgruppe sind normal versorgt. Dabei ist ein Drittel sogar hoch versorgt. 26% der Stadtteile kommen auf mehr als 289 Einwohner*innen pro Gesundheitseinrichtung und sind nach unserer Definition niedrig versorgt. Auffällig ist, dass sich diese Gebiete im äußeren nordwestlichen Bezirk Wandsbek gruppieren: Lehmsahl-Mellingstedt, Bergstedt, Wohldorf-Ohlstedt und Sasel weisen mehr als 289 Einwohner*innen pro Gesundheitseinrichtung auf.
Die Gesundheitsversorgung in der mittleren Einkommensgruppe
Die Karte zeigt alle Stadtteile mit einem Durchschnittseinkommen von über 32.000 € und unter 48.000 € und die dortige gesundheitlichen Versorgung. Insgesamt ist diese Gruppe mit 41 vertretenen Stadtteilen am größten.
Die Gruppe der Stadtteile der mittleren Einkommensgruppe weist mit 12% den höchsten Anteil an Stadtteilen auf, die keine Gesundheitseinrichtungen haben. Darunter die Stadtteile Tatenberg, Spadenland, Moorburg und Altenwerder. Mehr als 60% der Stadtteile sind nach unserer Definition niedrig versorgt. Nur 20% davon verfügen über eine normale Versorgung, wobei 2 Stadtteile hoch versorgt sind.
Die Gesundheitsversorgung in der unteren Einkommensgruppe
Die Stadtteile, deren Einwohner*innen mit unter 32.000 € durchschnittlich das geringste Einkommen in Relation zur Hamburger Gesamtbevölkerung aufweisen, werden hier dargestellt. Die Gruppe umfasst 35 Stadtteile und hat mit 77% den höchsten Anteil an niedrig versorgten Gebieten.
Im Vergleich zu der mittleren Einkommensgruppe sind jedoch mit Billbrook und Billwerder drei Stadtteile weniger vertreten, die keine Gesundheitseinrichtungen haben. 9% der Stadtteile weisen eine hohe Versorgung auf, 8% der Stadtteile gelten nach unserer Definition als normal versorgt.
Wie hängen Einkommen und Zugang nun zusammen?
Obwohl in der unteren Einkommensgruppe die Mehrzahl der Hamburger*innen leben, ist hier der Zugang zur Gesundheitsinfrastruktur nach den von uns aufgestellten Grenzwerten am schlechtesten. Jedoch gibt es auch hier feine Unterschiede innerhalb der Einkommensgruppen. So ist auch in Stadtteilen mit einem höheren Durchschnittseinkommen zu beobachten, dass sich die Versorgung verschlechtert, je peripherer die Stadtteile verortet sind. Auch der Anteil der Stadtteile, welche über keine Gesundheitseinrichtungen verfügen, ist nicht in der untersten, sondern in der mittleren Einkommensgruppe am höchsten. Grundsätzlich bestätigt sich jedoch der Eindruck, dass der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen in wohlhabenderen Stadtteilen besser ist, als in solchen in der mittleren und unteren Einkommensgruppe.
Was sind die Gründe dafür, dass das System der Bedarfsplanung an dieser Stelle versagt?
Die Diskussion um die Gesundheitsversorgung in Hamburg ist komplex. Genauso die Gründe, die für die Unzufriedenheit angeführt werden. Ein Kritikpunkt am gegenwärtigen System, ist die strikte Festlegung der Planungsräume: Diese seien für eine bedarfsorientierte Planung schlicht zu groß, um strukturelle Unterschiede innerhalb des Gebiets zu adressieren und auszugleichen. Walter Plassmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburgs, betonte schon 2014, ihm seien bei der Verteilung der Arztsitze die Hände gebunden, da die vom Gesetzgeber definierten Planungsräume zu groß und damit schwer regulierbar seien. Auch der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gesundheitlichen Selbstverwaltung, Joseph Hecken, forderte 2018 eine gesetzliche Neudefinierung der Planungsräume und der der Bedarfsplanung zugrunde liegenden, aus den 1990er Jahren stammenden Verhältniszahlen, welche den Anstieg der Versorgungsbedarfe in den letzten Jahrzehnten nicht angemessen wiedergeben könne.
Der wirtschaftliche Druck vieler Ärzte, welcher seine Wurzeln laut Plassmann in der unterschiedlichen Honorierung der gesetzlichen und privat versicherten Patienten habe, sei zudem ein Grund für die ungleiche Verteilung innerhalb des Planungsbebiets.
Kritik am Status Quo wird nicht nur von Vertretern der gesundheitlichen Selbstverwaltung geäußert. Auch der Vorstoß der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, welche im November 2018 mehr Länderrechte bei der Bedarfsplanung im Bundesrat forderte um „sozial benachteiligte Stadtbezirke“ besser mit Gesundheitseinrichtungen ausstatten zu können — einem klaren Eingriff in das Selbstverwaltungsprinzip — verdeutlicht die Dringlichkeit nach neuen Planungsrichtlinien im deutschen Gesundheitssystem. Auf lokaler Ebene entwickeln betroffene Stadtteile nun zunehmend selbst Lösungsansätze um der Mangelversorgung entgegenzuwirken.
Ein Blick auf vier Stadtteile
Die Gesundheitsversorgung in Hamburg unterscheidet sich in den Stadtteilen nicht nur, sie wird teilweise auch mit verschiedenen Maßnahmen adressiert. Die folgenden Fallstudien zeigen gegensätzliche Realitäten aus vier Stadtteilen.
Impressum
Über das Projekt
„Hamburg- Happy and Healthy?“ wurde im Rahmen des Kurses „Mapping Cities - Making Cities - visual analysis and communication of urban data“ im Wintersemester 2018/19 an der Fachhochschule Potsdam erarbeitet. Es verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Die Website, die Texte, die Datenauswertungen und die Visualisierungen wurden von Dustin Kummer, Edmundo Gallindo, Fabian Fleckenstein, Fabian Schrader, Krista Smathers, Susanne Helm und Xiaotong Xiong erstellt. Tools und Technologien zur Erstellung dieser Seite waren unter Anderem QGIS, Mapbox, Open Refine Microsoft Excel und Figma.
Das Projekt wurde von Marian Dörk (FH Potsdam) betreut. Ebenfalls möchten wir uns für die Zusammenarbeit, Unterstützung, Beratung und Hilfestellung mit und durch das City Science Lab der HCU Hamburg bedanken.
Bei Feedback, Kritik oder weiteren Fragen zu dem Projekt, kontaktieren Sie uns bitte unter folgender E-Mail-Adresse: hamburghappyhealthy@gmail.com
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Daten zur Erstellung des Projekts
Die verwendeten Daten, auf deren Grundlage die Analyse durchgeführt wurde, sind im Folgenden verlinkt. Es wurden offene Daten der Stadt Hamburg und des Statistikamts Nord verwendet. Die Daten zur Verteilung der Physiotherapeut*innen wurde freundlicherweise durch das City Science Lab der HCU Hamburg bereitgestellt.
Statistische Daten zu den Stadtteilen Hamburgs 2017
(Einkommen, niedergelassene Ärzt*innen, Allgemeinmediziner*innen und Apotheken auf Stadtteilebene)
— abgerufen am 22.01.2019 unter
https://www.statistik-nord.de/fileadmin/maps/Stadtteil_Profile_2017/IAworkbook_2017.xlsx
Physiotherapeut*innen in Hamburg
Bezogen über Google Maps-API am 09.01.2019, City Science Lab, HCU Hamburg
Krankenhäuser in Hamburg
— abgerufen am 22.01.2019 unter
https://geodienste.hamburg.de/HH_WMS_Krankenhaeuser
Verwaltungsgrenzen der Hansestadt Hamburg
— abgerufen am 22.01.2019 unter
https://geodienste.hamburg.de/HH_WFS_Verwaltungsgrenzen
Zeitungsartikel
Um die quantitativen Daten aus dem Transparenzportal mit weiteren, qualitativen Informationen anzureichern, wurden auf der Seite unterschiedliche Artikel von Hamburger Zeitungen verlinkt. Diese sind im Folgenden zusammengefasst.
Ärztemangel in Hamburg:
— https://www.welt.de/regionales/hamburg/article172367729/Hamburg-Weitere-Kinderaerzte-sollen-Notstand-beheben.html
— https://www.bergedorfer-zeitung.de/archiv/titel/article126086787/Aerztemangel-in-Hamburgs-Osten-KV-sieht-es-anders.html
— https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98495/G-BA-Vorsitzender-Hecken-fordert-Abbau-von-Ueberversorgung-in-Staedten
Hamburg will mehr Mitsprache bei der Bedarfsplanung:
— https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article215837423/Hamburger-Aerzte-laufen-Sturm-gegen-Senatorin-Pruefer-Storcks.html
— https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/99299/Hamburg-will-mehr-Laenderrechte-bei-der-Bedarfsplanung
Case Studies
Blankenese:
— https://www.welt.de/regionales/hamburg/article2700575/Blankenese-ist-ganz-anders-als-die-grosse-Stadt.html
— https://www.abendblatt.de/hamburg/elbvororte/article211511851/Im-Tabea-Krankenhaus-kocht-ein-Atlantic-Chef.html
Eimsbüttel:
— https://www.hamburg.de/eimsbuettel/eimsbuettel-gesundheits-und-pflegekonferenz/
— https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/
Billstedt:
— https://gesundheit-bh.de/
— https://optimedis.de/files/Publikationen/Studien-und-Berichte/2016/Billstedt_Horn_BGV_Analyse_Final.pdf
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/hamburg-neues-konzept-fuer-gesundheitsversorgung-a-1233272.html
Billbrook:
— https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11795204/2018-10-30-iba-industiestandort4-0-billbrook/
— https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Ideen-fuer-Industrie-Standort-Billbrook,billbrook114.html
— http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/hamburg-billbrook-migranten-anteil-fast-100-prozent-a-1151875.html
Richtlinien
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung
— abgerufen am 22.01.2019
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1743/BPL-RL_2018-10-18_iK_2019-01-17.pdf